"Aus...geraucht"

Seit 1. Oktober 2007 gilt das sog. "Nichtraucherschutzgesetz" auch in Bockenheim. Nun müssen die Bockenheimer Wirte umsetzen, was in Berlin und Wiesbaden beschlossen wurde. Was machen die Wirte Bockenheims (siehe Ausgehen in Bockenheim) und wie werden die Gäste darauf reagieren?

Karlsruhe kippt Rauchverbot in kleinen Kneipen

Das Bundesverfassungsgericht hat am 30.07.2008 das Rauchverbot für Eckkneipen gekippt und zwingt damit die meisten Länder zur Neufassung ihrer Gesetze.

In einem Grundsatzurteil erklärten die Karlsruher Richter am Mittwoch die Rauchverbote für Gaststätten mit nur einem Raum in Berlin und Baden-Württemberg für verfassungswidrig. Damit darf dort ab sofort wieder gequalmt werden. Viele andere Länder wie auch Hessen zogen umgehend Konsequenzen und kündigten an, das Rauchen in kleinen Gaststätten ebenfalls wieder zu erlauben.
Bedingung: Sie haben lediglich eine Schankerlaubnis, sind kleiner als 75 Quadratmeter, gekennzeichnet, und sämtliche Gäste sind volljährig.




 

"Aus...geraucht!" ... in Bockenheim

Karlsruhe kippt Rauchverbot in kleinen Kneipen

Das Bundesverfassungsgericht hat am 30.07.2008 das Rauchverbot für Eckkneipen gekippt und zwingt damit die meisten Länder zur Neufassung ihrer Gesetze.

In einem Grundsatzurteil erklärten die Karlsruher Richter am Mittwoch die Rauchverbote für Gaststätten mit nur einem Raum in Berlin und Baden-Württemberg für verfassungswidrig. Damit darf dort ab sofort wieder gequalmt werden. Viele andere Länder wie auch Hessen zogen umgehend Konsequenzen und kündigten an, das Rauchen in kleinen Gaststätten ebenfalls wieder zu erlauben.

Bedingung: Sie haben lediglich eine Schankerlaubnis, sind kleiner als 75 Quadratmeter, gekennzeichnet, und sämtliche Gäste sind volljährig.




 

Meine Meinung zum "Nichtraucherschutzgesetz" ...

Antwort schreiben  Neues Thema erstellen  Zurück zur Übersicht

Artikel zum Thema

BwWhLvHExaCskTUsZ (12.07.2012 12:49):
ZxAUGn <a href="http://cacgivxnqbap.com/">cacgivxnqbap</a>

GuaKuBLzeQ (10.07.2012 17:47):
heidi fechner sagt:Guten abend lieebr Matthias!Die Renovierung unserer Web-site ist dir sehr gut gelungen!Sie ist sogar ffcr mich, die nicht so versiert ist am PC sehr fcbersichtlich, gut zu verstehen und einfach zu bedienen.Vielen herzlichen Dank ffcr all die Arbeit, die ich nicht verstehe und auch nicht machen kf6nnte. GOTT SEI DANK ffcr die verschiedensten Begabungen, die ER angelegt hat!

Otto (12.10.2007 18:18):
Ein Sterben der Eckk...

Ein Sterben der Eckkneipen durch das neue Rauchverbot in der Gastronomie befürchtet dieser Leser nicht. Das habe nämlich schon vor Jahren begonnen.

Typisch deutsche Regelungswut

... Kneipen sind Kommunikationszentren - langfristig wären diese untergegangen, weil in der Bevölkerung eben nicht nur Raucher leben, sondern nichts dagegen spricht, dass sich Raucher und Nichtraucher gemeinsam in kleinen Bierlokalen treffen.
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3004816

Otto (12.10.2007 18:15):
Die Nebenwirkung des Nichtraucher-Schutzgesetzes

Horb - Rauchen ist ungesund. Wenn Ärger genau so ungesund ist, wird das Nichtraucherschutz-Gesetz in einigen Horber Gaststätten seinen heilsamen Zweck verfehlen. Ob Raucher oder nicht, einigen Kneipengästen raucht schon lange der Kopf – vor Ärger über ein Gesetz und seine Schwachstellen. ....

http://www.sw-online.de/wm?catId=7830222&artId=12303160



Nichtraucherschutzgesetz

Mit dem Hessischen Nichtraucherschutzgesetz soll das Rauchen in Gebäuden und geschlossenen Räumen von Behörden, in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, Sportanlagen, Theatern, Museen, Kinos, Konzertsälen, Hochschulen, Heimen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Flughäfen, Gaststätten und Diskotheken verboten werden.

Ausnahmen sieht das Gesetz bei Pflegeeinrichtungen, Behörden, Flughäfen, Gaststätten und Diskotheken in abgetrennten Nebenräumen vor. Diese Raucherräume müssen besonders gekennzeichnet sein.

Die Betreiber der Einrichtungen und Gaststätten sind für die Durchsetzung des Rauchverbots verantwortlich. Raucher, die dem Verbot zuwiderhandeln können mit einer Geldbuße von bis zu 200 Euro belegt werden. Gastwirten oder Leitern einer Einrichtung, die sich über das Verbot hinwegsetzten droht eine Geldbuße bis zu 2500 Euro. Zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sind die Ordnungsämter.

Als Service für Gastwirte, Kommunen und Bürger hat die hessische Landesregierung ein Info-Telefon eingerichtet. Hier werden alle Fragen zum Nichtraucherschutzgesetz beantwortet. Das Info-Telefon ist unter 0180/10 30 300 (Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr) erreichbar. Der Anruf kostet aus dem Festnetz der Telekom einheitlich 4,6 Cent pro Minute.



Alles klar ...?

"Gastwirten oder Leitern einer Einrichtung, die sich über das Verbot hinwegsetzten droht eine Geldbuße bis zu 2500 Euro." Was soll "über das Verbot hinwegsetzen" heißen?
"Zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sind die Ordnungsämter." Die Ordnungsämter sind dazu personell und organisatorisch nicht in der Lage, es sei denn sie vernachlässigen ihre anderen Aufgaben (Stichworte: Gammelfleisch, Schwarzarbeit und Schwarzbauten, Jugendschutz etc.). Das gilt besonders an Abenden, in den Nächten und an Sonn- und Feiertagen, wenn in der Gastronomie der Bär tobt. ... und der 11.11. ist auch nicht mehr fern!




Druckbare Version

Informationen von und für Frankfurt - Bockenheim, - Bockenheim-Aktiv.de!