"Aus...geraucht"

Seit 1. Oktober 2007 gilt das sog. "Nichtraucherschutzgesetz" auch in Bockenheim. Nun müssen die Bockenheimer Wirte umsetzen, was in Berlin und Wiesbaden beschlossen wurde. Was machen die Wirte Bockenheims (siehe Ausgehen in Bockenheim) und wie werden die Gäste darauf reagieren?

Karlsruhe kippt Rauchverbot in kleinen Kneipen

Das Bundesverfassungsgericht hat am 30.07.2008 das Rauchverbot für Eckkneipen gekippt und zwingt damit die meisten Länder zur Neufassung ihrer Gesetze.

In einem Grundsatzurteil erklärten die Karlsruher Richter am Mittwoch die Rauchverbote für Gaststätten mit nur einem Raum in Berlin und Baden-Württemberg für verfassungswidrig. Damit darf dort ab sofort wieder gequalmt werden. Viele andere Länder wie auch Hessen zogen umgehend Konsequenzen und kündigten an, das Rauchen in kleinen Gaststätten ebenfalls wieder zu erlauben.
Bedingung: Sie haben lediglich eine Schankerlaubnis, sind kleiner als 75 Quadratmeter, gekennzeichnet, und sämtliche Gäste sind volljährig.




 

"Aus...geraucht!" ... in Bockenheim

Karlsruhe kippt Rauchverbot in kleinen Kneipen

Das Bundesverfassungsgericht hat am 30.07.2008 das Rauchverbot für Eckkneipen gekippt und zwingt damit die meisten Länder zur Neufassung ihrer Gesetze.

In einem Grundsatzurteil erklärten die Karlsruher Richter am Mittwoch die Rauchverbote für Gaststätten mit nur einem Raum in Berlin und Baden-Württemberg für verfassungswidrig. Damit darf dort ab sofort wieder gequalmt werden. Viele andere Länder wie auch Hessen zogen umgehend Konsequenzen und kündigten an, das Rauchen in kleinen Gaststätten ebenfalls wieder zu erlauben.

Bedingung: Sie haben lediglich eine Schankerlaubnis, sind kleiner als 75 Quadratmeter, gekennzeichnet, und sämtliche Gäste sind volljährig.




 

Meine Meinung zum "Nichtraucherschutzgesetz" ...

Antwort schreiben  Neues Thema erstellen  Zurück zur Übersicht

Ich bin gegen diesen Quatsch

Rolf (03.10.2007 12:07):
Wer kann mir sagen, wo man in Bockenheimer Lokalen gemäß Nichtraucherschutzgesetz noch rauchen kann? Danke!!

Mark (02.10.2007 20:51):
Wie pflegte mein Namensvetter Mark Twain zu sagen: "Wenn man im Himmel nicht rauchen darf, dann will ich da nicht hin"! ... und so geht's mir mit den Kneipen!

gnadenbroth (02.10.2007 19:18):
nachtrag:
einige zigarettenautomatenaufsteller geben zuschüsse fürs umbauen.
aber:
nach dem gesetz müssen tür, theke und toilette im nichtraucherbereich liegen.

d.h. ggf. ham wir unsere aschenbecher und die nichtraucher das clo....
.....hat doch irgendwie auch was (grins)


gnadenbroth (02.10.2007 19:04):
die reglementierungen sind an/über der grenze zur verfassungswidrigkeit.
(was hat es mit Nichtraucherschutz zu tun, wenn der Bahn verboten wird einen Raucherwaggon an den ICE anzuhängen ?)
in norddeutschland haben einige wirte bereits verfassungsbeschwerde eingereicht.

diejenigen kneipen, denen es technisch möglich ist (baugenehmigung nicht erforderlich !) sollten sich eine trennwand leisten (kostet halt, aber denen wird Dank sein)

p.s.: wäre froh fürn tip, wo ich bald hin kann, wenns draussen zu kalt wird. bei meinem geburtstagsessen demnächst würd ich gern rauchen.

parlau (02.10.2007 19:01):
Na endlich, Vernunft kehrt endlich ein.

Basta

parlau


Tine (02.10.2007 18:26):
Ich finde Nicht-Rauchen cool. Aber ich will dass die vielen Bockenheimer Kneipen weiterleben! ... hab nur keine Ahnung, wie das gehen soll.

Thomas (02.10.2007 17:22):
Weiter so: Rauchverbot in Einbahnstraßen. Rauchverbot auf Berggipfel. Wie sollen kleine Kneipen denn das Rauchverbot umsetzen, das geht doch nicht?! Für mich ist das eine Hexenjagd!

Helga (02.10.2007 17:18):
Ich finde es klasse, dass sich endlich alle Politiker auf ein Thema einigen können und sich mit einem Thema profilieren können, als gäbe es nichts Wichtigeres als Nichtrauchen.

Andy (02.10.2007 17:16):
Atomkraftwerke dürfen rauchen, Industrieschlote dürfen rauchen, alte Dieselautos dürfen rauchen, - aber ich darf mein Zigarettchen nicht mehr schmauchen, ohne dass Hysteriker einen Anfall bekommen!



Nichtraucherschutzgesetz

Mit dem Hessischen Nichtraucherschutzgesetz soll das Rauchen in Gebäuden und geschlossenen Räumen von Behörden, in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, Sportanlagen, Theatern, Museen, Kinos, Konzertsälen, Hochschulen, Heimen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Flughäfen, Gaststätten und Diskotheken verboten werden.

Ausnahmen sieht das Gesetz bei Pflegeeinrichtungen, Behörden, Flughäfen, Gaststätten und Diskotheken in abgetrennten Nebenräumen vor. Diese Raucherräume müssen besonders gekennzeichnet sein.

Die Betreiber der Einrichtungen und Gaststätten sind für die Durchsetzung des Rauchverbots verantwortlich. Raucher, die dem Verbot zuwiderhandeln können mit einer Geldbuße von bis zu 200 Euro belegt werden. Gastwirten oder Leitern einer Einrichtung, die sich über das Verbot hinwegsetzten droht eine Geldbuße bis zu 2500 Euro. Zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sind die Ordnungsämter.

Als Service für Gastwirte, Kommunen und Bürger hat die hessische Landesregierung ein Info-Telefon eingerichtet. Hier werden alle Fragen zum Nichtraucherschutzgesetz beantwortet. Das Info-Telefon ist unter 0180/10 30 300 (Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr) erreichbar. Der Anruf kostet aus dem Festnetz der Telekom einheitlich 4,6 Cent pro Minute.



Alles klar ...?

"Gastwirten oder Leitern einer Einrichtung, die sich über das Verbot hinwegsetzten droht eine Geldbuße bis zu 2500 Euro." Was soll "über das Verbot hinwegsetzen" heißen?
"Zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sind die Ordnungsämter." Die Ordnungsämter sind dazu personell und organisatorisch nicht in der Lage, es sei denn sie vernachlässigen ihre anderen Aufgaben (Stichworte: Gammelfleisch, Schwarzarbeit und Schwarzbauten, Jugendschutz etc.). Das gilt besonders an Abenden, in den Nächten und an Sonn- und Feiertagen, wenn in der Gastronomie der Bär tobt. ... und der 11.11. ist auch nicht mehr fern!




Druckbare Version

Informationen von und für Frankfurt - Bockenheim, - Bockenheim-Aktiv.de!