Teilnahmebedingungen

ZIELE
Diese Veranstaltung soll die Attraktivität Bockenheims für Bockenheimer und überregionales Publikum steigern und Interesse für Bockenheim, d.h. für Bockenheimer Einzelhändler und Dienstleister, Bockenheimer Institutionen, Verbände, Vereine wecken. Hauptziel ist, Menschen, Kunden u. Interessierte nach Bockenheim zu ziehen und an den Stadtteil zu binden. Wir denken, dass dies wichtiger ist, denn je.

VERANSTALTER
Die Veranstaltung und Organisation übernimmt die Interessengemeinschaft Lebendiges Bockenheim, ILB.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Die Interessengemeinschaft lädt die Gewerbetreibenden, Institutionen, Verbände und Vereine Bockenheims ein, an der Aktion teilzunehmen. Die Teilnahme bedingt vorherige Zahlung der Kostenpauschale auf das Konto der ILB. und die Zustimmung der ILB zu der, durch den Teilnehmer geplanten Aktion. Die Kosten werden nach der Durchführung der Aktion detailliert abgerechnet. Etwaige Überschüsse werden einer gemeinnützigen Institution Bockenheims gestiftet. Es beteiligen sich an den Kosten des Schlemmerfestes:Vereine, Verbände, gemeinnützige Einrichtungen, die nur präsentieren, mit: 50,- €. Teilnehmer, die sich nur darstellen, ohne am Stand zu verkaufen, mit: 150,- €.Teilnehmer, die Waren anbieten, mit 200,- €Teilnehmer, die Speisen und Getränke verkaufen, mit: 300,- bis 600,- € (je nach Größe des Standes).
Die Zuteilung der Stände wird durch die ILB geplant und durchgeführt, so dicht als möglich an der eigenen Betriebsstätte.
Die Versorgung mit Strom und Wasser soll über die ansässigen Betriebe durchgeführt werden. Der Bedarf ist bei der ILB anzumelden. Die Versorgung wird dann nach Absprache mit den Anliegerbetrieben organisiert. Für die notwendigen Kabel und Schläuche hat der Standbetreiber selbst zu sorgen.
Eine Bewachung der Aktion wird von der ILB nicht organisiert.
Wird die Veranstaltung wegen höherer Gewalt, Unwetter, kriegerischer- oder politischer Unruhe oder terroristischer Gefahren beeinträchtigt oder verhindert, so haftet die ILB nicht. Sollte die Veranstaltung aus anderen Gründen nicht durchgeführt werden, so erstattet die IG die geleistete Kostenpauschale.
Die ILB sorgt für die zur Durchführung der Stände notwendigen Anmeldeformulare. Für die Einhaltung der darüber hinausgehenden gesetzlichen Bestimmungen hat der Standbetreiber selbst Sorge zu tragen.'
Für die sachgerechte Entsorgung der Abfälle und die Reinigung des Standbereiches hat der Standbetreiber selbst zu sorgen. Sollten die entsprechenden Maßnahmen nicht zufriedenstellend durchgeführt werden, so lässt die ILB diese durchführen und stellt diese Kosten in Rechnung. Dazu wird vom Standbetreiber eine Müllkaution in Höhe von 50,00 € erhoben, die nach ordnungsgemäßer Reinigung und Abnahme rückerstattet wird.
Die ILB hat als Veranstalter Hausrecht. Sie besitzt Weisungsrecht gegenüber den Teilnehmern.
Die Teilnehmer bestätigen ihr Einverständnis mit den Teilnahmebedingungen schriftlich.

ANMELDUNG
Die Anmeldung erfolgt durch mittels der von der ILB zugestellten Formulare bis spätestens 27.06.2005. Ist die Kostenpauschale nicht bis 27.06.2005 bei der ILB eingegangen, so ist diese berechtigt, von der Teilnahme auszuschließen.

RÜCKTRITT
Nach verbindlicher Anmeldung und Bestätigung durch die ILB verbleibt die Kostenbeteiligung auch bei Nichtteilnahme bei der ILB. Es gibt keine Rückerstattung.

VERSICHERUNG
Die ILB schließt eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung für die Aktion ab.

GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

Der Vorstand der ILB

Frankfurt-Bockenheim, im Mai 2005

Teilnahmenbedingungen als PDF-File


Zum Vorbereitungstreffen, 6.6.05 >>>
Zur Anmeldung zum Straßenfest >>>


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