"Aus...geraucht"

Seit 1. Oktober 2007 gilt das sog. "Nichtraucherschutzgesetz" auch in Bockenheim. Nun müssen die Bockenheimer Wirte umsetzen, was in Berlin und Wiesbaden beschlossen wurde. Was machen die Wirte Bockenheims (siehe Ausgehen in Bockenheim) und wie werden die Gäste darauf reagieren?

Karlsruhe kippt Rauchverbot in kleinen Kneipen

Das Bundesverfassungsgericht hat am 30.07.2008 das Rauchverbot für Eckkneipen gekippt und zwingt damit die meisten Länder zur Neufassung ihrer Gesetze.

In einem Grundsatzurteil erklärten die Karlsruher Richter am Mittwoch die Rauchverbote für Gaststätten mit nur einem Raum in Berlin und Baden-Württemberg für verfassungswidrig. Damit darf dort ab sofort wieder gequalmt werden. Viele andere Länder wie auch Hessen zogen umgehend Konsequenzen und kündigten an, das Rauchen in kleinen Gaststätten ebenfalls wieder zu erlauben.
Bedingung: Sie haben lediglich eine Schankerlaubnis, sind kleiner als 75 Quadratmeter, gekennzeichnet, und sämtliche Gäste sind volljährig.




 

"Aus...geraucht!" ... in Bockenheim

Karlsruhe kippt Rauchverbot in kleinen Kneipen

Das Bundesverfassungsgericht hat am 30.07.2008 das Rauchverbot für Eckkneipen gekippt und zwingt damit die meisten Länder zur Neufassung ihrer Gesetze.

In einem Grundsatzurteil erklärten die Karlsruher Richter am Mittwoch die Rauchverbote für Gaststätten mit nur einem Raum in Berlin und Baden-Württemberg für verfassungswidrig. Damit darf dort ab sofort wieder gequalmt werden. Viele andere Länder wie auch Hessen zogen umgehend Konsequenzen und kündigten an, das Rauchen in kleinen Gaststätten ebenfalls wieder zu erlauben.

Bedingung: Sie haben lediglich eine Schankerlaubnis, sind kleiner als 75 Quadratmeter, gekennzeichnet, und sämtliche Gäste sind volljährig.




 

Meine Meinung zum "Nichtraucherschutzgesetz" ...

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Vor welcher Kneipe wollen wir uns treffen??? :-)))

pPnKXGdlWJcIGAT (13.07.2012 09:40):
Barbara Meyer sagt:freue mich Teil der Vineyard Familie sein zu dfcrfen und von daher freue ich mich sehr fcber die neue Kontaktmf6glichkeit .herzlichen Dank!!!!was es so alles zu Stf6bern gibt, muss ich noch rauskriegen (bin tehnsicch nicht wirklich kompetent) ..

Uwe vom Weingarten (11.10.2007 23:42):
Es ist absurdes Theater, was uns die Politik da beschert - und mutmaßlich ein verfassungswidriges Gesetz.
Warum bleibt es nicht jedem Wirt überlassen, ob er als Nichtraucherkneipe punkten möchte oder ob er die Rauchkultur weiter pflegen will? Kein Nichtraucher wird gezwungen, eine Raucherkneipe aufzusuchen. Und auch schon vor diesem dubiosen Gesetz hatte jeder Wirt selbstverständlich das Recht, das Rauchen in seiner Kneipe zu verbieten.
Ich bin häufig Gast in einer Kneipe, die sich freiwillig schon im August zur rauchfreien Zone erklärt hat. Für Raucher ist inzwischen ganz gemütlich ein Zelt mit Heizung vor der Kneipe aufgebaut)
Die "unterdrückten Nichtraucher" hätten die Kneipe doch überrennen müssen, wo doch im August schon nicht mehr geraucht werden durfte. Das Gegenteil war der Fall: Die Kneipe hatte nach meiner Beobachtung erst mal drastische Rückgänge.
Absurdes Theater, dass kleine Kneipen drinnen leer sind, weil sich die rauchenden Gäste draußen aufhalten müssen.
Und wie steht es denn mit dem Rechtsgedanken des (verbotenen) Eingriffs in den eingerichteten Gewerbebetrieb? Wie steht es mit Rückwirkungsverboten von Gesetzen? (Hätte nicht mancher Wirt darauf verzichtet, eine Kneipe aufzumachen, wenn er nur geahnt hätte, dass die Politik eines Tages nichts Besseres vozuweisen hat als ein Nichtraucherschutzgesetz dieser rigiden Art?) Wie steht es mit der Verhätnismäßigkeit einer Bußgeldandrohung, wenn ein Wirt mit 2.500 Euro rechnen muss, weil er beim Rauchen mal die Augen zugedrückt hat? Wie steht es mit der Wettbewerbsverzerrung, wenn das Grandhotel XY locker und leicht drei Raucherlounges ausweisen kann und die Kneipe an der Ecke beim besten Willen aus dem kleinen Stübchen keine Raucherzone rausquetschen kann?
Warum eigentlich bekämpfen ansonsten weitgehend erfolglose Politiker (aller Couleur) die Jahrhunderte, sogar Jahrtausende alte Kultur des Rauchens mit einer solchen Vehemenz?
Damit mich niemand missversteht: Rücksichtsloses Plotzen überall muss nicht sein - aber dass der Staat Raucher (die ordentlich zur Staatsfinanzierung beitragen) zu einer diffamierten Gruppe macht, ist nicht nachvollziehbar. Warum verzichtet der Staat nicht konsequenterweise auf das "schmutzige Geld" aus der Tabaksteuer, wenn Rauchen doch offenbar kriminiell ist?
In Spanien, wo eh alles lockerer ist, geht es doch auch: Viele Rauchverbote, aber die Raucher kommen in Bars und den Kneipen an der Ecke doch zu ihrem Recht ... Aber das ist halt das sonnige Spanien.
Hätten unsere Politiker mal eine geraucht, bevor sie solch ein Gesetz verabschieden, wäre es sicher besser gewesen :-))

Good smoke
Uwe F.





Nichtraucherschutzgesetz

Mit dem Hessischen Nichtraucherschutzgesetz soll das Rauchen in Gebäuden und geschlossenen Räumen von Behörden, in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, Sportanlagen, Theatern, Museen, Kinos, Konzertsälen, Hochschulen, Heimen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Flughäfen, Gaststätten und Diskotheken verboten werden.

Ausnahmen sieht das Gesetz bei Pflegeeinrichtungen, Behörden, Flughäfen, Gaststätten und Diskotheken in abgetrennten Nebenräumen vor. Diese Raucherräume müssen besonders gekennzeichnet sein.

Die Betreiber der Einrichtungen und Gaststätten sind für die Durchsetzung des Rauchverbots verantwortlich. Raucher, die dem Verbot zuwiderhandeln können mit einer Geldbuße von bis zu 200 Euro belegt werden. Gastwirten oder Leitern einer Einrichtung, die sich über das Verbot hinwegsetzten droht eine Geldbuße bis zu 2500 Euro. Zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sind die Ordnungsämter.

Als Service für Gastwirte, Kommunen und Bürger hat die hessische Landesregierung ein Info-Telefon eingerichtet. Hier werden alle Fragen zum Nichtraucherschutzgesetz beantwortet. Das Info-Telefon ist unter 0180/10 30 300 (Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr) erreichbar. Der Anruf kostet aus dem Festnetz der Telekom einheitlich 4,6 Cent pro Minute.



Alles klar ...?

"Gastwirten oder Leitern einer Einrichtung, die sich über das Verbot hinwegsetzten droht eine Geldbuße bis zu 2500 Euro." Was soll "über das Verbot hinwegsetzen" heißen?
"Zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sind die Ordnungsämter." Die Ordnungsämter sind dazu personell und organisatorisch nicht in der Lage, es sei denn sie vernachlässigen ihre anderen Aufgaben (Stichworte: Gammelfleisch, Schwarzarbeit und Schwarzbauten, Jugendschutz etc.). Das gilt besonders an Abenden, in den Nächten und an Sonn- und Feiertagen, wenn in der Gastronomie der Bär tobt. ... und der 11.11. ist auch nicht mehr fern!




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